Mario Harrus Raumausstattung

Steuerbonus



Der Staat zahlt mit!
 
Sparen Sie mit Ihrer Handwerkerrechnung bis zu 1200 € Steuern!
 
Sie haben Handwerksarbeiten von einem professionellen Handwerker wie Raumausstatter Mario Harrus durchführen lassen?
 
Das ist nicht nur gut für den eigenen Wohnkomfort und Werterhalt Ihrer Immobilie, sondern sichert auch Arbeitsplätze in Deutschland. Und das ist dem Staat eine beachtliche Förderung wert.
 
Seit 2006 können nicht nur Aufwendungen für "haushaltsnahe Dienstleistungen" steuerlich geltend gemacht werden sondern zusätzlich auch die meisten Handwerkerleistungen
 (§ 35a EStG).
 
Wer bekommt den Bonus?
 Jeder Steuer zahlende, private Haushalt in Deutschland kann den Anspruch geltend machen, egal ob Mieter oder Eigentümer.
 Der Anspruch für den Wohneigentümer beschränkt sich auf "zu eigenen Wohnzwecken" genutzte Immobilien.
 
Dafür gilt der Steuerbonus
 Gefördert werden alle handwerklichen Leistungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen an Wohnungen, Häusern oder Grundstücken. Dazu zählt beispielsweise der Einbau neuer Fenster, Heizungen oder Fußböden, der Ausbau von Dachboden oder Keller, Modernisieren des Badezimmers, Elektroarbeiten oder das Pflastern der Terrasse sowie Tapezierarbeiten oder ein neuer Anstrich im Wohn- oder Schlafraum und vieles mehr. Berücksichtigt werden jedoch nur die Arbeits- und Anfahrtskosten, keine Materialkosten.
 
So berechnet sich der Steuerbonus
 Der Steuerbonus beträgt 20% der in Rechnung gestellten Arbeitskosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begrenzt ist die Förderung auf 1200 € pro Jahr und Haushalt.
 
So kommen Sie an den Steuerbonus
 Bei der Abgabe der Steuererklärung machen Sie Ihre Kosten geltend. Dazu müssen Sie die Handwerkerrechnung und Zahlungs-belege (z. B. einen Kontoauszug) vorweisen. Dann wird der Bonus direkt mit Ihrer Steuerschuld verrechnet. Im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbungskosten mindert dieser Betrag also nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Ein echter Vorteil!
 
Beachten Sie, dass die Rechnungen nicht mehrfach geltend gemacht werden können. Eventuell ergeben sich Überschneidungen zu anderen steuerlichen Behandlungen, wie zum Beispiel als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben (z.B. Denkmalschutz) oder außergewöhnliche Belastungen (Hochwasserschäden).
 
Das sollten Sie beachten
 Die Leistung muss nach dem 01.01.2006 begonnen worden sein. Die abschließende Rechnung muss den Lohnanteil und die darauf entfallende Mehrwertsteuer separat ausgewiesen sein. Die Leistung muss unbar z.B. per Überweisung auf das Konto der ausführenden Firma bezahlt werden. Die Rechnungen der Firma Raumausstattung Mario Harrus in Euskirchen genügen natürlich allen steuerrechtlichen Anforderungen.
 
Ein Beispiel
 Max Mustermann lässt seine Wohnung durch die die Firma Raumausstattung Mario Harrus renovieren. Die Rechnung beläuft sich auf 6.000 € inkl. Mehrwertsteuer, davon 2.000 € für Material und 4.000 € Arbeitslohn. Herr Mustermann rechnet nach: seine Steuerschuld sinkt um 800 Euro (20% von 4.000 € Arbeitslohn). Der jährliche Höchstbetrag von 1200 € für die Förderung ist damit noch nicht ausgeschöpft. Herr Mustermann lässt sich von der Firma gleich einen neuen Fußboden legen. Den Lohnanteil in der Höhe von 2.000 € seiner zweite Rechnung kann er ebenfalls zu 20% mit seiner Steuerschuld verrechnen. Macht nochmals 400 € Steuerbonus. In Summe 1200 € als Steuerbonus gespart!
 So berechnet sich der Steuerbonus. Der Steuerbonus beträgt 20% der in Rechnung gestellten Arbeitskosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begrenzt ist die Förderung auf 1200 € pro Jahr und Haushalt.