Mario Harrus Raumausstattung

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 
 
 
RAUMAUSSTATTUNG
 
MARIO HARRUS
 
NIDEGGENER STR. 7
 
53881 EUSKIRCHEN
 
 
 
 
 
§1 Allgemeines:
 
 
 
Unsere Geschäftsbedingungen gelten nach VOB B,C, in der jeweils neusten Fassung ,die wir zur Verfügung stellen. Wir übernehmen Aufträge jeder Art nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Ausführung von Raumausstatterarbeiten gelten ausschließlich die DIN 1961 (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der bei der Angebotsabgabe gültigen Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen. Die Din- Normen können von uns zur Einsicht zu Verfügung gestellt werden.
Mit Privatkunden die mit der Abwicklung laut VOB B/C nicht einverstanden sind kann ein Vertrag auf Basis des  BGB geschlossen werden.
 
 
 
 
 
 
 
§2 Angebote:
 
 
 
 Alternativpositionen sind im Endpreis nicht enthalten und werden bei Ausführung gesondert vergütet. Die Angebote sind unverbindlich,die Massen sind Schätzwerte ,die tatsächlichen Massen werden nach Ausführung laut VOB C Abrechnung ermittelt. Mehr oder Minderarbeiten werden gesondert vergütet. Unser Angebot besitzt, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart, eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Ausstellung. Für den Einsatz von Subunternehmern und/oder Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
 
 
 
 
 
 
 
§3 Zahlung:
 
 
 
Gemäß DIN 1961 (VOB, Teil B) sind uns Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages zu gewähren. Unsere Schlussrechnung ist alsbald nach Zugang zu prüfen. Die Schlusszahlung ist unverzüglich, bei Privatkunden, spätestens 7 Tage nach Zugang, zu leisten. Skontoabzüge sind nur nach Vereinbarung zulässig. Nicht bei Materiallieferungen. Rechnungen für Materiallieferungen sind sofort und jederzeit bei nachweislicher Lieferung fällig. Bei Geschäftskunden, spätestens 14 Tage nach Zugang zu leisten. Skontoabzüge sind nur nach Vereinbarung zulässig . Rechnungen für Materiallieferungen sind sofort und jederzeit bei nachweislicher Lieferung fällig. Wechsel werden nicht angenommen.
 
 
 
Bei Zahlungsverzug fällt eine Mahngebühr in Höhe von 4,50 € - netto - pro Mahnung an. 
 
 
 
 
 
 
 
§4 Haftung:
 
 
 
Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so entfällt der Zahlungsanspruch nicht. Für notwendige Ausbesserungsarbeiten ist ggf. eine zusätzliche Preisvereinbarung zu treffen.
 
 
 
 
 
 
 
§5 Abnahme:
 
 
 
Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt; wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil davon in Benutzung genommen hat, nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung.
 
 
 
 
 
 
 
§6 Gewährleistung:
 
 
 
Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitungsansprüche gemäß DIN 1961 beträgt bei Maler- und Lackiererarbeiten in Neubauten und bei vollständigen Renovierungen 2 Jahre, bei Überholungsarbeiten 1 Jahr. Bei farbigen ,sowie Lasuranstrichen auf maßhaltigen und nicht maßhaltigen Holzbauteilen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr.Ist ein Mangel auf eine fehlerhafte Leistungsbeschreibung oder Planung zurückzuführen oder auf die Vorleistung eines anderen Unternehmes , so ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung frei ,außer wenn er die ihm obliegende Mitteilung mündlich oder schriftlich über die zu befürchtenden Mängel unterlassen hat.
 
 
 
 
 
 
 
§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
 
 
 
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Teile der Sitz des Unternehmens Mario Harrus
Erfüllungsort : 53881 Euskirchen Gerichtsstand :Amtsgericht Euskirchen
 
 
 
 
 
 
 
§ 8 Zusätzliche Vereinbarungen:
 
 
 
Vereinbarungen, die vom Inhalt der DIN 1961 (VOB, Teil B) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
 
 
 
 
 
 
 
§9 Termine:
 
 
 
Wir sind bemüht, vorgesehene Fertigstellungstermine einzuhalten. Solche Termine sind für uns nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Geltendmachung von Verzugsschäden ist ausgeschlossen, soweit der Verzug von uns nicht zu vertreten ist. Werden wir an der Einhaltung schriftlich zugesicherter Termine durch Verzögerung der Vorleistung anderer verhindert, sind uns erforderliche Überstunden- und Feiertagszuschläge auf Nachweis zu erstatten, soweit vom Auftraggeber auf Einhaltung dieser Termine bestanden wird. Arbeiten an Feiertagen u. Wochenenden: hierfür werden die tariflichen Zulagen berechnet.
 
 
 
 
 
 
 
§10 Ausführungsunterlagen
 
 
 
Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.
 
 
 
 
 
 
 
§11 Urheberrecht
 
 
Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Aufmassberechnungen, Farbgestaltungen und ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot beigefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages sind diese Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzugeben. Von uns erbrachte Leistungen die trotzdessen genutzt werden,wie angefertigte Skizzen ,Zeichnungen ,Entwürfe, Erstellung von Leistungsbeschreibungen, Bauplanung und Systemaufbauplanung ,auch wenn dieselben nicht zum Auftrag gelangen ,entsprechend zu Vergüten.


§12 Widerruf

Sie haben als Privatperson das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu Widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Raumausstattung Mario Harrus, Nideggener Str. 7, 53881 Euskirchen, 02251-921241, marioharrus[at]wb.de mittels eindeutiger Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Sie müssen uns im  Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Materialien nicht ohne Zerstörung enfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.


Hinweis auf EU Streitschlichtung

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (OS-Plattform) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter https://cc.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.